Käufer kaufen nicht nur bei Bauträgern eine Immobilie
Der Immobilieninteressent erkennt in der Zwangsversteigerung natürlich die Chance, dass er eine günstige Immobilie erwerben kann. Schlussendlich befinden sich die Preise bei Zwangsversteigerungen deutlich unter dem Wert des Objekts. Des Weiteren gibt es keine Maklerprovision und auch keine Notarkosten. Dennoch sind Zwangsversteigerungen, so verlockend sie auch sind, nicht frei von Risiken. So gibt es keine Garantie und auch keine Gewährleistung.
Der Käufer hat zudem auch kein Rücktrittsrecht, wenn er in weiterer Folge diverse Baumängel entdeckt. Auch von den Bewohnern geht ein Risiko aus: Der Eigentümer muss nämlich keinen Gutachter in sein Haus lassen, so dass im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, welcher Zustand tatsächlich vorliegt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Interessent, wenn er ein Objekt über eine Auktion oder über eine Zwangsversteigerung erwerben möchte, ein paar Kriterien berücksichtigt. So sollte er sich im Vorfeld einen Grundbuchsauszug vorlegen lassen und auch Informationen über mögliche Belastungen einholen. Der Käufer sollte auch auf etwaige Sondernutzungsrechte achten und mitunter ein Wertgutachten anfertigen lassen.
Das Wertgutachten gibt nämlich Auskunft über die Lage, den Bauzustand, den Verkehrswert und die Anschlüsse, die sich in dem Objekt befinden. Liegt kein Gutachten vor, weil der Besitzer keinen Gutachter in sein Haus lässt, besteht natürlich ein erhöhtes Risiko. Der Interessent (und potentielle Käufer) weiß nämlich sodann nicht, in welchem Zustand sich das Objekt tatsächlich befindet.
Das ist, wenn der Kunde von einem Bauträger eine Immobilie erwirbt anders. Der Bauträger haftet auch für die Immobilie die er verkauft. Ein für den Käufer sicherlich wichtiger Fakt.
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