Welche Rechte habe ich bei einem unverschuldeten Unfall?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, muss die Versicherung des Unfallgegners für die Schäden an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Zur Ermittlung der Schäden beauftragen viele Versicherungen einen eigenen Sachverständigen. Sie haben aber das Recht, einen eigenen Kfz Gutachter zu beauftragen, dem Sie vertrauen und der Ihre Interessen vertritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Wertgutachten für ein Auto oder um ein Motorradgutachten handelt. Unsere gut geschulten Sachverständigen in Hamburg setzen modernste Technik und die neuesten Analysegeräte ein, um Ihr Fahrzeug zu begutachten und den Schaden umfassend zu dokumentieren.
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SZH Ing.- und Kfz-Sachverständigenbüro
Amir Najafi
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