IG V-Plus Anleger sagen Nein zum bestellten Liquidator und schalten BaFin ein

Bezug genommen wird hier vor allem auf den

Par. 69 Abs. 2 KAGB:

„Die Bundesanstalt kann der OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft jederzeit einen Wechsel der Verwahrstelle auferlegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verwahrstelle ihre gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt …“

Das sieht der Rechtsanwalt der Interessengemeinschaft der V+PLus Anleger hier als gegeben an. Wir wollen nicht das man hier „den Bock zum Gärtner macht“ so Rechtsanwalt Reime, denn eine Liquidation muss natürlich auch ein „aufräumen mit der Vergangenheit sein „.

Da muss man sich auch einmal die Plausibilität der Investments anschauen die von Seiten der Service KVG getätigt wurden.

Ist die SERVICE KVG aber gleichzeitig Liquidator, denn wird diese Service KVG, naturgemäß wenig Interesse an der Überprüfung ihrer Investmententscheidung haben, denn ein nachgewiesener Fehler könnte dann möglicherweise zu Haftungsansprüchen der Fonds führen. Möglicherweise auch gegenüber der Verwahrstelle.

Unglaublich, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, ist aber auch die Darstellung der Service KVG „man würde die Liquidation ohne Kosten für die Fonds übernehmen“. Das ist leider nur die „unsaubere halbe Wahrheit“ wie wir heute wissen, denn die XOLARIS Service KVG erhält natürlich weiterhin ihre Vergütungen aus einem angeblich schuldrechtlich noch gültigen Vertrag mit den Fonds. Dieser sollte angeblich, laut dem ehemaligen Geschäftsführer der Fonds, eigentlich Ende 2019 auslaufen.

Warum dieser schuldrechtliche Vertrag offensichtlich nicht gekündigt wurde von Seiten des ehemaligen Geschäftsführers der V+Plus Fondsgesellschaften, wird dann sicherlich von der Justiz zu klären sein. Diese hat die Interessengemeinschaft mittlerweile eingeschaltet. Dies auch in Bezug auf die bestellte Verwahrstelle der Fonds.

Insgesamt so Jens Reime, hatte man eigentlich gedacht, das die Liquidation der Fonds nun unaufgeregt über die Bühne gehen würde, denn geärgert haben sich die Anleger ja bereits über Jahre genug über die Fonds.

Manchmal, so Rechtsanwalt Jens Reime, hat man so den Eindruck, das solche Fonds dann Investmentmodelle für Dritte zum Reich werden sind, jedoch keinesfalls für die Anleger, denn einer muss ja die Rechnung bezahlen.

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Presse-Service

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1